Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Stand: Oktober 2024

der Alfa Personnel Care GmbH, Amtsgericht Hamburg, Registernummer: HRB 17687 (im Folgenden: Personalvermittler) Stresemannstraße 29, 22769 Hamburg
Geschäftsführer: Steffen Nitscher

Einleitung

Alfa Personnel Care steht für einen bedarfs- und kundenorientierten, qualitativ hochwertigen und nachhaltigen Vermittlungs- und Integrationsservice von ausländischen Pflegekräften für Organisationen im deutschsprachigen Gesundheitssektor. Im Mittelpunkt unserer Bestrebungen nach kontinuierlicher Verbesserung unserer Serviceleistung stehen unsere Kunden, also sowohl die ausländischen Pflegekräfte als auch die Organisationen im deutschsprachigem Gesundheitssektor. Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, ihre Bedürfnisse bestmöglich zu erfüllen.

§ 1 Allgemeines

  1. Aufträge von Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) an den Personalvermittler zur
    Erbringung von Personalvermittlungsleistungen werden nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als der Personalvermittler ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen verbindlich.

§ 2 Leistungen gegenüber dem Auftraggeber

  1. Der Auftraggeber beauftragt den Personalvermittler mit der Vermittlung von Auszubildenden im Pflegeberuf sowie ausländischer Pflegekräfte, die in Deutschland kurzfristig als Pflegehilfskräfte und nach der Anerkennung ihrer Qualifikationen als examinierte Pflegefachkräfte eingesetzt werden können (im Folgenden: Pflegekraft).
  2. Der Auftraggeber wird als Arbeitgeber unmittelbar mit der jeweiligen Pflegekraft als Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag bzw. Ausbildungsvertrag schließen. Der Personalvermittler wird nicht Partei des Arbeitsvertrages und ist kein Arbeitgeber oder Ausbilder der jeweiligen Pflegekraft.
  3. Der Personalvermittler hat der zuständigen Behörde die gewerbsmäßige Personalvermittlung gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 GewO angezeigt. Er ist ferner im Besitz einer Bescheinigung der Behörde über den Empfang der Anzeige gemäß § 15 Abs. 1 GewO.

§ 3 Leistungen – gegenüber den internationalen Pflegefachkräften

  1. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Vermittlungsprozesses:
    1. Sprachunterricht und Vermittlung von Kultur im Heimatland
    2. Fachspezifische Schulungen und Zusatzqualifizierungen im Heimatland
    3. Übernahme und Dokumentenmanagement sämtlicher administrativer Aufgaben (Aus-/Einreise, Anerkennung, u.a.)
    4. Umfassende Maßnahmen zur betrieblichen, sozialen und emotionalen Integration für das Gesundheitspersonal und die Arbeitgeber*innen
    5. Kulturelle Vorbereitung der Arbeitgeber*innen und des bestehenden Personal
    6. Der internationalen Fachkraft steht es frei, zusätzliche Leistungen abzulehnen, wenn sie nicht unmittelbar zum Vermittlungsprozess gehören.

§ 4 Allgemeine Grundsätze bei der Vermittlung von internationalen Pflegefachpersonen

Die nachfolgenden Grundsätze sind ausnahmslos Bestandteil aller Rechtsgeschäfte und müssen von dem Vertragspartner schriftlich zugestimmt werden.

  1. Alle Absprachen und Vereinbarungen erfolgen grundsätzlich schriftlich.
  2. Der Vermittlungsprozess ist für die internationalen Pflegefachpersonen unentgeltlich.
  3. Das wirtschaftliche Risiko ist für die internationalen Pflegefachpersonen begrenzt.
  4. Kooperationen, Leistungen und anfallende Kosten sind für alle Beteiligten transparent.
  5. Als Auftraggeber und Kunde trägt Alfa Personnel Care die Gesamtverantwortung für die vollständige Dienstleistungskette.
  6. Die Vertragspartner verpflichten sich zu fairer und ethisch vertretbarer Anwerbe- und Vermittlungspraxis, deren Grundsätze ebenso hinsichtlich des Einsatzes der ausländischen Pflegekräfte bei den Organisationen im deutschsprachigen Gesundheitswesen gelten sollen. Ferner bekennen sich die Vertragspartner, ihr Handeln grundsätzlich am Globalen Verhaltenskodex der WHO (English) für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften sowie an den Internationalen Menschenrechtskonventionen (English – Deutsch), den von der ILO (International Labor Organization) entwickelten Kernarbeitsnormen (English – Deutsch), insbesondere bezüglich der Beseitigung der Zwangsarbeit, der Abschaffung der Kinderarbeit und des Verbots der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, und den Leitlinien für eine faire Anwerbung der ILO aus dem Jahr 2016 (English – Deutsch) sowie den IRIS-Standards (English) aus dem Jahr 2019, dem Employer-Pays-Prinzip (English) und sämtlichen internationalen UN-Menschenrechtsabkommen auszurichten; insbesondere den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights https://www.undp.org/sites/g/files/zskgke326/files/migration/in/UNGP-Brochure.pdf).
  7. Die Vertragspartner verpflichten sich auf Bindungs- und Rückzahlungsklauseln zu verzichten, die nicht mit den Kriterien des Gütesiegels “Faire Anwerbung Pflege Deutschland” vereinbar sind. Insbesondere verpflichten sich die Vertragspartner nicht in Arbeitsverträge zu vermitteln, die Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen enthalten, welche sich auf die Kosten für die Vermittlung beziehen.
  8. Die Vertragspartner bekennen sich zum Employer Pays Prinzip. Dies bedeutet, dass in den Absichtserklärungen, Arbeitsverträgen und/oder dieser Vermittlungsvereinbarung in keinem Fall Regelungen zu Bindungs- und Rückzahlungsklauseln für internationale Fachkräfte enthalten sein dürfen, die dem im deutschen Arbeitsrecht vorgegebenen Rahmen entgegenstehen. Dies gilt auch für mögliche Nebenabreden und/oder Absprachen, die dem Employer Pays Prinzip widersprechen.Sollte von Partnern oder Mitarbeiter*innen gegen den Verhaltenskodex verstoßen werden, werden diese disziplinarisch belangt. Sofern gesetzlich oder vertraglich erforderlich, kann hierunter fallen, dass der Verstoß Behördenvertreter*innen offengelegt wird und Vertragsverhältnisse etwaig gekündigt oder nicht eingegangen werden. Gemäß dem Hinweisgeberschutz bestätigen Alfa Personnel Care und ihre Geschäftspartner*innen, dass keine Gegenmaßnahmen gegen Personen, die eine Beschwerde einreichen oder einen faktischen bzw. vermutetem Verstoß melden, eingeleitet werden.
  9. Sollte von Partnern oder Mitarbeiter*innen gegen den Verhaltenskodex verstoßen werden werden diese disziplinarisch belangt. Sofern gesetzlich oder vertraglich erforderlich, kann hierunter fallen, dass der Verstoß Behördenvertreter*innen offengelegt wird und  Vertragsverhältnisse etwaig gekündigt oder nicht eingegangen werden. Gemäß dem Hinweisgeberschutz bestätigen Alfa Personnel Care und ihre Geschäftspartner*innen, dass keine Gegenmaßnahmen gegen Personen, die eine Beschwerde einreichen oder einen faktischen bzw. vermutetem Verstoß melden, eingeleitet werden.
  10. Verstößt ein Geschäftspartner gegen Vorgaben aus den AGB und der Grundsatzerklärung, liegt ein Verstoß gegen das Gütesiegel vor.
  11. Alfa Personnel Care behält sich vor, die Einhaltung dieser Vorgaben sowie der Grundsatzerklärung durch seine Geschäftspartner grundsätzlich zu überprüfen (allgemeiner Prüfvorbehalt).
  12. Im Falle von konkreten Anzeichen für einen Verstoß (wie beispielsweise Beschwerden), behält sich Alfa Personnel Care anlassbezogen eine Prüfung gegenüber seinen Geschäftspartnern vor (anlassbezogener Prüfvorbehalt).
  13. Verstoßen Geschäftspartner wiederholt gegen die AGB und die Grundsatzerklärung, behält sich Alfa Personnel Care ein Sonderkündigungsrecht gegenüber dem Vertragspartner vor. Bei erstmaligem Verstoß wird dem Vertragspartner ein Nachbesserungsrecht innerhalb einer dem Sachverhalt angemessenen Frist eingeräumt.
  14. Der Auftraggeber verpflichtet sich zum Arbeitsplatzangebot ein verschriftlichtes, betriebliches Integrationsmanagementkonzept nach dem DKF-Pilotstandard vorzulegen und sorgt für dessen Umsetzung um eine qualitative, transparente und faire Einarbeitungszeit zu gewährleisten.
    Das Integrationsmanagementkonzept muss gemäß DKF-Pilotstandard mindestens über die folgenden Inhalte verfügen:
    • Vorwort / Einleitung
    • Vorbereitung nach der Anwerbung
    • Ankommen und die ersten Tage
    • Unterstützung beim Relocation Management
    • Integrationsmanagement strukturell verankern
    • Patenschaften und Mentoring
    • Anerkennungsprozess organisieren
    • Einarbeitung anpassen
    • Teambuilding begleiten
    • Kompetenzen erweitern
    • Konflikte auffangen
    • Gesellschaftliche Teilhabe ermögliche
    • Mit Kündigung und Abwerbung umgehen
    • Den Recruitingprozess transparent gestalten
    • Sprachentwicklung fördern
    • Familie in den Blick nehmen

Das jeweilige Konzept muss den Kandidatinnen und Kandidaten zum Arbeitsplatzangebot vorgelegt gilt als Bestandteil des Arbeitsvertrages.

§ 5 Grundsätze der Fairness und Transparenz im Vermittlungsprozess zum Schutz der internationalen Pflegefachpersonen

  1. Von den internationalen Pflegefachpersonen werden keine Vermittlungskosten erhoben.
  2. Die Vermittlungsbedingungen sind in der jeweiligen Verkehrssprache der internationalen Pflegefachkraft formuliert.
  3. Die Vermittlungsbedingungen müssen nach deutschem Recht, darüber hinaus auch nach dem lokalen Recht der Herkunftsländer, aus denen die internationalen Pflegefachpersonen kommen, zulässig sein.
  4. Den internationalen Pflegefachpersonen steht es grundsätzlich frei, den angebotenen Arbeitsplatz ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
  5. Den vermittelten internationalen Pflegefachpersonen, mit einer im Ausland erworbenen Qualifikation, steht eine gesetzlich vorgeschriebene Wahlfreiheit mit Blick auf die zu absolvierende Ausgleichsmaßnahme, wenn ein Anerkennungsbescheid mit Auflage erteilt wurde, zu. Nach aktuell geltender Rechtslage hat gemäß § 40 Abs. 3 S. 3 Pflegeberufegesetz “[…] die antragstellende Person […] das Recht, zwischen der Kenntnisprüfung und dem Anpassungslehrgang zu wählen.”, § 40 PflBG – Einzelnorm.
  6. Es darf im Rahmen des Vermittlungsprozesses keine Kautionen, Strafzahlungen, Sicherungsleistungen o.ä. von internationalen Pflegefachpersonen verlangt werden.
  7. Bei einem geregelten* Abbruch des Arbeitsverhältnisses von Seiten der internationalen Pflegefachpersonen in Fällen, die von den internationalen Pflegefachpersonen nicht ursächlich zu verantworten sind, entsteht keine Rückzahlungsverpflichtung.
  8. Eine Rückzahlungsverpflichtung im Fall eines vorzeitigen Ausstiegs der internationalen Pflegefachpersonen aus dem laufenden Sprachkurs im Herkunftsland ist nur dann zulässig, wenn der Ausstieg aus Gründen erfolgt, die die internationalen Pflegefachpersonen zu vertreten haben.
  9. In die Rückzahlungssumme dürfen ausschließlich tatsächlich angefallene Kosten für
    • die Teilnahme am Sprachkurs im Herkunftsland,
    • ggf. an die Pflegefachperson geleistete Zahlungen zur Sicherung des Lebensunterhalts während des Spracherwerbs im Herkunftsland und
    • die Verwaltungsgebühren für Übersetzungen, Beglaubigungen, Visa sowie die Gleichwertigkeitsfeststellung aufgenommen werden, die bis zum Zeitpunkt des Ausstiegs im Herkunftsland angefallen sind.
  10. Der internationalen Pflegefachpersonen wird ein monatliches Kündigungsrecht sowie die Möglichkeit zur Ratenzahlung eingeräumt.
  11. Den internationalen Pflegefachpersonen steht gemäß §§ 346 ff. BGB sowie § 314 BGB das Recht zu Kündigung und Rücktritt zu.
  12. In folgenden Ausstiegsfällen darf eine Rückzahlung unabhängig vom Verschulden der internationalen Pflegefachpersonen nicht verlangt werden:
    • während der ersten 50 Unterrichtseinheiten
    • wenn das Programm aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden muss 
    • im Falle einer Schwangerschaft
    • bei höherer Gewalt
    • bei Verlust eines nahen Familienmitgliedes
    • bei nachweislichem Verstoß des Unternehmens gegen die Kriterien aus dem Anforderungskatalog zum Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“
  13. Die Informationsbroschüre des DKF muss den internationalen Pflegefachpersonen spätestens mit dem Arbeitsvertrag vorgelegt werden.
  14. Alle Kosten (z. B. Sprachkosten), die der Arbeitnehmer (die internationale Pflegefachperson) in Eigenleistung in Bezug auf die Absichtserklärung zur Anwerbung durch den Arbeitgeber erbracht hat, werden vom zukünftigen Arbeitgeber zurückerstattet. Die Kosten können ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages bis zu einem Jahr rückwirkend erstattet werden. Ein Zahlungsnachweis muss vorgelegt werden. Die Rückerstattung erfolgt mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses in Deutschland.
* Ein geregelter Abbruch liegt vor bei (exemplarische Beispiele): Krankheit, Schwangerschaft, Todesfall in direkter Verwandtschaft, kein Sprachtalent, operative Schwierigkeiten bei Anerkennungsverfahren, keinen passenden Arbeitgeber gefunden.

§ 6 Beschwerdeverfahren

  1. Definition: Beschwerdemanagement ist die Gesamtheit aller systematischen Maßnahmen, die ein Unternehmen bei Beschwerden und Reklamationen von Kunden bezogen auf die Leistungen des Unternehmens oder seiner Erfüllungsgehilfen ergreift. Feedback bezeichnet jegliche Kritik, Beschwerden, Vorschläge, Wünsche, Lob und sonstige Aussagen durch Mitarbeiter, interne Partner, Kunden, Auftraggeber oder sonstige externe Parteien. Dabei sind Aussagen zu den Serviceprozessen und die Qualität der Dienstleistungen beeinflussende Informationen von besonderer Bedeutung. Alle Punkte dienen Alfa Personnel Care als Verbessungesvorschläge. Diese werden auch als solche von dem/den Mitarbeiter/innen gesehen und bearbeitetet.
  2. Ziel: Kundenzufriedenheit
    • Unzufriedene/n Kunden/in zu einem/r zufriedene Kunden/in machen
    • Weiterempfehlung durch den/die Kunden/in
    • Stärkung der Kundenbindung und Kostenreduzierung durch Neukundengewinnung
    • Empfehlungsmarketing: zufrieden gestellte Kunden/innen geben ihre positiven Erfahrungen an Bekannte weiter
  3. Prozessoptimierung
    • Leistungs- und Prozessverbesserung
    • Produkt- und Prozessmängel erkennen und abstellen
    • Innovationsmanagement
  4. Serviceoptimierung
    • Image als kundenfreundliches und serviceorientiertes Unternehmen
    • Positiver Service
  5. Verantwortlichkeiten
    1. Prozess:
      • Zentraler Dienst Beschwerdemanagement, Ressortleitung und Geschäftsführung
    2. Umsetzung:
      • Alle Mitarbeiter/innen und Ressortleitung agieren als Koordinatoren und Unterstützer
  6. Eskalationsstufen
 

    7. Prozessablauf

8. Vorgehen der Mitarbeiter/innen:
Jede/ Mitarbeiter/in, der/die im Erstkontakt ein persönliches Feedback annimmt, wird Eigentümer dieser Meinungsäußerung. Der/ die Mitarbeiter/in übernimmt selbst die Verantwortung der Weiterleitung und der Bearbeitung.
Insbesondere Häufungen von Beschwerden in einem Bereich oder Themengebiet sollten eine umfangreiche Dokumentation mit sich bringen.
Achtung sollten Meinungsäußerungen per E-Mail bei einem/r Mitarbeiter/in eingehen, sollten diese in einem Ordner ‚Feedback‘ abgelegt und gespeichert werden. Dieses dient der Rückverfolgung und der Bearbeitung. Zudem müssen diese umgehend an das Beschwerdemanagement weitergeleitet werden.
Der/ die Mitarbeiter/in des Beschwerdemanagements bearbeitet die Rückmeldung, die

    • Vom Mitarbeiter/in angefordert wurde,
    • Die Feedbacks umfassen,
    • In einem kritischen Bereich/Thema gehäuft auftreten, oder
    • Die als Brief/ E-Mail eingegangen sind.

9. Feedbackannahme und -fristen

    1. Bei persönlicher Ansprache oder Telefonaten
      • Annahme der Meinung von Feedback-Geber/in
      • Dem/der Kunden/in versichern, dass das persönliche Anliegen weitergeleitet wird
      • Direkte schriftlich Meldung an Mitarbeiter/in des Beschwerdemanagements
      • Persönliche Rückmeldung beim Kunden/in nach 48 h vom Beschwerdemanagement
    2. Bei Feedback über E-Mail-Verkehr
      • Beschwerden gehen unter Feedback@alfa-care.de ein
      • Unmittelbare Antwort spätestens nach 48h
      • Direkte Antwort an den/der Kunden/in mit einer Bearbeitungszeit von 5 Werktagen→ Zwischenbescheid oder Ergebnis
      • Persönliche Rücksprache mit Kunden/in ermöglichen
    3. Persönliches Gespräch
      • Dazu zählen Dialoge vor Ort als auch am Telefon
      • Aktive Kommunikation des/der Meinungsgebers/in
      • Alle Mitarbeiter/innen nehmen diese auf und leiten sie an das Beschwerdemanagement weiter
    4. Servicegedanke
      • Mitarbeiter/in handelt stellvertretend für das Unternehmen
      • Feedbackgeber/in über weiteres Vorgehen informieren → so lange bis kein weiterer Bedarf geäußert wird/ Abschluss der Bearbeitung
      • Die professionelle Reaktion der Mitarbeiter/innen bestimmt maßgeblich die Zufriedenheit der Beteiligten.
      • Die professionelle Reaktion der Mitarbeiter/innen bestimmt maßgeblich die Zufriedenheit der Beteiligten
    5. Online
      • Meinungen per E-Mail
      • Abgabe erfolgt über Meinungs-Link
    6. Soziale Medien
      • Kunden/innen auf positive Rückmeldung verweisen
      • Beschwerden aus Sozialen Medien unterliegen keinen Fristen, jedoch erfolgt in den jeweiligen Kontakt Boxen ein Verweis zum Beschwerdemanagement
      • Sollten dennoch Feedbacks unter der Kommentarfunktion eingehen, erfolgt von Mitarbeiter/in eine direkte Nachricht an den/die Kunde/in mit dem Verweis zum Beschwerdemanagement
      • Firm schädigende Inhalte werden anschließend gelöscht
      • Soziale Medien müssen daher 1x Woche geprüft werden
    7. Brief
      • zeitnahe Bearbeitung ist von Leerungszyklus des Briefkastens abhängig
      • V.a. bei Beschwerden unmittelbare Bearbeitung prüfen

10. Bearbeitung, Reaktion und Dokumentation: Der/die Kunde/in wird über den Ablauf aufgeklärt und die Prozesse des Beschwerdemanagements werden erläutert. Generell ist die Reaktion abhängig von der Art des Feedbacks. Das Feedback wird in der Excel-Tabelle „Feedback- Beschwerdemanagement“ erfasst. Eine kurze Weiterleitung sollte vom jeweiligen Bereich an die Mitarbeiter/innen des Beschwerdemanagements schriftlich erfolgen. Falls notwendig und möglich, werden Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen eingeleitet. Insbesondere dann, wenn eine Möglichkeit zur Verbesserung besteht und eine Notwendigkeit zur Veränderung vorliegt. Der/die Feedbackgeber/in erhält wie bereits, unter Feedbackfristen erwähnt, eine Rückmeldung in dem festgelegten Zeitraum, sofern die freiwillige angegebenen Kontaktdaten verfügbar sind. Bei einem anonymen Feedback wird aus datenschutzrechtlichen Gründen und zur Wahrung der Anonymität von einer weiteren Recherche der Kontaktdaten abgesehen. Die professionelle Reaktion der Mitarbeiter/innen bestimmt maßgeblich die Zufriedenheit der Beteiligten. Positive Meinungsäußerungen werden vom Empfänger zur Motivation der Mitarbeiter/innen weitergegeben. Nach 3 Monaten erfolgt gegebenenfalls eine erneute Befragung bei dem/der Feedback-Geber/in, wo die gegebene Meinung eine Prozessveränderung nach sich zog.

11. Auswertung: Alle Daten werden mindestens 6 Monate gesammelt und anschließend vom Beschwerdemanagement ausgewertet. Gesammelte Ergebnisse werden an einem festgelegten Termin, dem Team und der Geschäftsführung vorgestellt. Kosten-Nutzen werden dabei verglichen, Abläufe werden langfristig optimiert und Aufgaben können neu verteilt werden.

§ 7 Vergütung

  1. Vereinbarte Vergütungen verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht explizit anders vereinbart. Die Vergütung besteht in einem Vermittlungshonorar je vermittelter Pflegekraft.
  2. Gehalt bzw. die Ausbildungsvergütung der jeweiligen Pflegekraft sowie die Kosten für etwa notwendige Fach- oder Anerkennungskurse und behördliche Gebühren in Deutschland werden von der Vergütung nicht abgedeckt. Diese sind vom Auftraggeber separat zu tragen.
  3. Auch nach erfolgter Kündigung eines Personalvermittlungsvertrages schuldet der Auftraggeber dem Personalvermittler bei Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen einer von dem Personalvermittler vorgeschlagenen Pflegekraft und dem Auftraggeber oder einem Dritten die vereinbarte Vergütung.

§ 8 Haftung, Gewährleistung

  1. Sollte eine vermittelte Pflegekraft ihre Tätigkeit nicht aufnehmen, ist der Personalvermittler berechtigt, innerhalb einer Frist von acht Wochen ab dem eigentlich vorgesehenen Beginn der Tätigkeit bis zu drei gleichwertige Pflegekräfte anzubieten. In diesem Fall bleibt die Vergütungsverpflichtung bestehen.
  2. Der Personalvermittler ist nicht Partei des Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Pflegekraft. Die Pflegekraft ist weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe des Personalvermittlers. Eine Haftung des Personalvermittlers für Schadensersatz- und sonstige Verpflichtungen der Pflegekraft aus ihrer Tätigkeit und Pflichtverletzungen der Pflegekraft gegenüber dem Auftraggeber sowie der Einrichtung ist daher ausgeschlossen.
  3. Der Haftungsausschluss betrifft auch Fälle, in denen die Pflegekraft ihre Tätigkeit aus Gründen, die von dem Personalvermittler nicht zu vertreten sind, nicht aufnimmt. Insbesondere besteht auch keine Haftung für Verzögerungen bei der Aufnahme der Tätigkeit, die daraus resultieren, dass die Erteilung von Visa oder Arbeitsgenehmigungen einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt.
  4. Seitens des Personalvermittlers wird die Identität, das Vorliegen der Berufserlaubnis und der fachlichen Qualifikationen der Pflegekraft nach bestem Wissen und Gewissen geprüft. Der Auftraggeber wird jedoch vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit der Pflegekraft die Identität, das Vorliegen der Berufserlaubnis und der fachlichen Qualifikationen der Pflegekraft ebenfalls selbst überprüfen.
  5. Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Personalvermittlers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Personalvermittler nach den gesetzlichen Bestimmungen nur mit der Maßgabe, dass sich die Haftung auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt.
  6. Für Schäden, die auf einer durch einfache Fahrlässigkeit verschuldeten Pflichtverletzung des Personalvermittlers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, die Verletzung betrifft eine vertragswesentliche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), in welchen letzteren Fällen sich die Haftung auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt.
  7. Der Personalvermittler haftet nicht für Schäden aus nach Vertragsschluss eintretenden Änderungen gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen.
  8. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf etwaige außervertragliche Ansprüche sowie Ansprüche auf Aufwendungsersatz.
  9. Bei Vorsatz und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Personalvermittlers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Personalvermittler nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese Regelung geht den vorherigen Haftungsbeschränkungen Nummern 5 bis 8 vor.

§ 9 Zahlung, Fälligkeit, Aufrechnung

  1. Die Vergütung ist in vollem Umfang im Zeitpunkt des Rechnungseingangs beim Auftraggeber fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen des Personalvermittlers 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet.
  2. Gegen Zahlungsansprüche des Personalvermittlers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Von dieser Beschränkung der Aufrechnung sind solche Forderungen des Auftraggebers ausgenommen, die auf seinem im Gegenseitigkeitsverhältnis zum jeweiligen Zahlungsanspruch des Personalvermittlers stehenden Anspruch auf Erbringung einer mangelfreien Leistung beruhen.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ist er eine Person, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Personalvermittler und dem Auftraggeber Hamburg. Der Personalvermittler darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers klagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände, z. B. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben von dieser Regelung unberührt.
  2. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Personalvermittler gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Integration: unser Schlüssel zum Erfolg!

Wählen Sie aus den folgenden Modulen die für Sie passenden Leistungen.
Erst-Integration:
Persönliche Begleitung in den ersten Tagen der PK nach Ankunft in Deutschland durch Personnel Care Manager*in:

  • Absprachen mit dem Kunden bzgl. der Wohnungsausstattung
  • Ggf. Organisation der ersten Einkäufe und des Willkommensgeschenks
  • Organisation des Transfers zum Wohnort bzw. Arbeitsort
  • Abholung vom Flughafen
  • Anmeldung Wohnsitz
  • Kontoeröffnung
  • Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung
  • Erwerb SIM-Karte / Handyvertrag

Personnel Care Management vor Ort (beinhaltet die Erst-Integration):
Das Personnel Care Management (PCM) unterstützt die Pflegefachkräfte bis zu 12 Monaten persönlich vor Ort und ist Ansprechperson in allen Lebenslagen z.B.:

  • Kontaktaufnahme bereits im Heimatland, um die Bindung aufzubauen
  • Wohnungsbesichtigung vor Ankunft (ggf. Internet – Anbieterauswahl)
  • Ansprechpartner*in für den/die Integrationsbeauftragte*n des Kunden
  • Unterstützung vor Ort und Organisation sämtlicher behördlicher Themen, ärztlicher Maßnahmen, Weiterbildungs- und Anerkennungsthemen (Fördermittel des Arbeitgebers fällt in den Aufgabenbereich des Kunden)
  • Sozialrelevante Fragen & soziale / kulturelle Eingliederung (z.B. Vorstellen der Region, „Land und Leute“, Freizeitaktivitäten)
  • Unterstützung des Arbeitgebers (u.a. interkulturelle Sensibilisierung)
  • Orientierung am Arbeitsplatz (inkl. Kontaktaufnahme zur Personalabteilung)
  • Orientierung in der Wohnung (wohnungsrelevante Fragen: u.a. Einweisung in haushaltstechnische Geräte, Einrichtung, Reinigungsplan)
  • Mobilität (z.B. Einweisung in öffentliche Verkehrsmittel, StVO, Fahrradkauf)
  • Unterstützung beim Familiennachzug

Personnel Care Management aus der Zentrale:
Das Personnel Care Management (PCM) unterstützt die Pflegefachkräfte in den ersten 6 – 12 Monaten aus der Zentrale und ist Ansprechperson in allen Lebenslagen z.B.:

  • Kontaktaufnahme schon im Heimatland, um die Bindung aufzubauen
  • Ansprechpartner*in für den/die Integrationsbeauftragte*n des Kunden
  • Persönliche Begrüßung bei Ankunft in Deutschland
  • Unterstützung der Pflegekräfte per Videocall, Messenger, E-Mail und Telefon
  • Unterstützung und Organisation bei sämtlichen behördlichen Themen
  • Hilfestellung beim Ausfüllen von Dokumenten
  • Sozialrelevante Fragen
  • Unterstützung beim Familiennachzug

Stand: 1. November 2021
Nächste Überarbeitung: 1. November 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: November 2021

der Alfa Personnel Care GmbH, Sitz: Cadenberge, AG Tostedt, HRB 110758
(im Folgenden: Personalvermittler)
Hallerstraße 40, 20146 Hamburg
Geschäftsführer: Thorsten Meier & Steffen Nitscher

§ 1 Allgemeines

  1. Aufträge von Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) an den Personalvermittler zur
    Erbringung von Personalvermittlungsleistungen werden nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als der Personalvermittler ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen verbindlich.

§ 2 Leistungen

  1. Der Auftraggeber beauftragt den Personalvermittler mit der Vermittlung von Auszubildenden im Pflegeberuf sowie ausländischer Pflegekräfte, die in Deutschland kurzfristig als Pflegehilfskräfte und nach der Anerkennung ihrer Qualifikationen als examinierte Pflegefachkräfte eingesetzt werden können (im Folgenden: Pflegekraft).
  2. Der Auftraggeber wird als Arbeitgeber unmittelbar mit der jeweiligen Pflegekraft als Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag bzw. Ausbildungsvertrag schließen. Der Personalvermittler wird nicht Partei des Arbeitsvertrages und ist kein Arbeitgeber oder Ausbilder der jeweiligen Pflegekraft.
  3. Der Personalvermittler hat der zuständigen Behörde die gewerbsmäßige Personalvermittlung gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 GewO angezeigt. Er ist ferner im Besitz einer Bescheinigung der Behörde über den Empfang der Anzeige gemäß § 15 Abs. 1 GewO.

§ 3 Vergütung

  1. Vereinbarte Vergütungen verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht explizit anders vereinbart. Die Vergütung besteht in einem Vermittlungshonorar je vermittelter Pflegekraft.
  2. Gehalt bzw. die Ausbildungsvergütung der jeweiligen Pflegekraft sowie die Kosten für etwa notwendige Fach- oder Anerkennungskurse und behördliche Gebühren in Deutschland werden von der Vergütung nicht abgedeckt. Diese sind vom Auftraggeber separat zu tragen.
  3. Auch nach erfolgter Kündigung eines Personalvermittlungsvertrages schuldet der Auftraggeber dem Personalvermittler bei Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen einer von dem Personalvermittler vorgeschlagenen Pflegekraft und dem Auftraggeber oder einem Dritten die vereinbarte Vergütung.

§ 4 Haftung, Gewährleistung

  1. Sollte eine vermittelte Pflegekraft ihre Tätigkeit nicht aufnehmen, ist der Personalvermittler berechtigt, innerhalb einer Frist von acht Wochen ab dem eigentlich vorgesehenen Beginn der Tätigkeit bis zu drei gleichwertige Pflegekräfte anzubieten. In diesem Fall bleibt die Vergütungsverpflichtung bestehen.
  2. Der Personalvermittler ist nicht Partei des Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Pflegekraft. Die Pflegekraft ist weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe des Personalvermittlers. Eine Haftung des Personalvermittlers für Schadensersatz- und sonstige Verpflichtungen der Pflegekraft aus ihrer Tätigkeit und Pflichtverletzungen der Pflegekraft gegenüber dem Auftraggeber sowie der Einrichtung ist daher ausgeschlossen.
  3. Der Haftungsausschluss betrifft auch Fälle, in denen die Pflegekraft ihre Tätigkeit aus Gründen, die von dem Personalvermittler nicht zu vertreten sind, nicht aufnimmt. Insbesondere besteht auch keine Haftung für Verzögerungen bei der Aufnahme der Tätigkeit, die daraus resultieren, dass die Erteilung von Visa oder Arbeitsgenehmigungen einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt.
  4. Seitens des Personalvermittlers wird die Identität, das Vorliegen der Berufserlaubnis und der fachlichen Qualifikationen der Pflegekraft nach bestem Wissen und Gewissen geprüft. Der Auftraggeber wird jedoch vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit der Pflegekraft die Identität, das Vorliegen der Berufserlaubnis und der fachlichen Qualifikationen der Pflegekraft ebenfalls selbst überprüfen.
  5. Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Personalvermittlers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Personalvermittler nach den gesetzlichen Bestimmungen nur mit der Maßgabe, dass sich die Haftung auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt.
  6. Für Schäden, die auf einer durch einfache Fahrlässigkeit verschuldeten Pflichtverletzung des Personalvermittlers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, die Verletzung betrifft eine vertragswesentliche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), in welchen letzteren Fällen sich die Haftung auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt.
  7. Der Personalvermittler haftet nicht für Schäden aus nach Vertragsschluss eintretenden Änderungen gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen.
  8. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf etwaige außervertragliche Ansprüche sowie Ansprüche auf Aufwendungsersatz.
  9. Bei Vorsatz und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Personalvermittlers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Personalvermittler nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese Regelung geht den vorherigen Haftungsbeschränkungen Nummern 5 bis 8 vor.

§ 5 Zahlung, Fälligkeit, Aufrechnung

  1. Die Vergütung ist in vollem Umfang im Zeitpunkt des Rechnungseingangs beim Auftraggeber fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen des Personalvermittlers 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet.
  2. Gegen Zahlungsansprüche des Personalvermittlers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Von dieser Beschränkung der Aufrechnung sind solche Forderungen des Auftraggebers ausgenommen, die auf seinem im Gegenseitigkeitsverhältnis zum jeweiligen Zahlungsanspruch des Personalvermittlers stehenden Anspruch auf Erbringung einer mangelfreien Leistung beruhen.

§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ist er eine Person, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Personalvermittler und dem Auftraggeber Hamburg. Der Personalvermittler darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers klagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände, z. B. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben von dieser Regelung unberührt.
  2. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Personalvermittler gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Das Leitbild unseres Unternehmens

Die Tätigkeitsschwerpunkte unseres Unternehmens sind

  • Vermittlung von ausländischen Pflegekräften an Organisationen im deutschsprachigem Gesundheitssektor
  • Integrationsbetreuung von ausländischen Pflegekräften

Alfa Personnel Care steht für einen bedarfs- und kundenorientierten, qualitativ hochwertigen und nachhaltigen Vermittlungs- und Integrationsservice von ausländischen Pflegekräften für Organisationen im deutschsprachigen Gesundheitssektor. Im Mittelpunkt unserer Bestrebungen nach kontinuierlicher Verbesserung unserer Serviceleistung stehen unsere Kunden, also sowohl die ausländischen Pflegekräfte als auch die Organisationen im deutschsprachigem Gesundheitssektor. Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, ihre Bedürfnisse bestmöglich zu erfüllen. Im Vordergrund steht hierbei das Bekenntnis zu fairer und ethisch vertretbarer Anwerbe- und Vermittlungspraxis, deren Grundsätze ebenso hinsichtlich des Einsatzes der ausländischen Pflegekräfte bei den Organisationen im deutschsprachigen Gesundheitswesen gelten sollen. Ferner bekennen wir uns dazu, unser Handeln grundsätzlich am Globalen Verhaltenskodex der WHO (EnglishDeutsch) für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften auszurichten und verweisen auf die Internationalen Menschenrechtskonventionen (EnglishDeutsch), die von der ILO (International Labor Organization) entwickelten Kernarbeitsnormen (EnglishDeutsch), insbesondere bezüglich der Beseitigung der Zwangsarbeit, der Abschaffung der Kinderarbeit und des Verbots der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Zudem weisen wir ausdrücklich auf die Leitlinien für eine faire Anwerbung der ILO aus dem Jahr 2016 (EnglishDeutsch) sowie die IRIS-Standards (English) aus dem Jahr 2019 hin. Zudem bekennen wir uns zum Employer-Pays-Prinzip (English). Wir arbeiten nur mit Organisationen zusammen, welche die oben genannten Leitlinien der WHO, ILO, IRIS-Standards sowie das Employer-Pays-Prinzip anerkennen und erfüllen.

Im persönlichen Kundenkontakt hat für uns ein freundlich zugewandter, respektvoller, ruhiger und zuvorkommender Umgang mit unseren Kunden oberste Priorität. Die Mitarbeiter repräsentieren unser Unternehmen positiv in der Öffentlichkeit durch ihr persönliches Auftreten und ihr Verhalten gegenüber Kunden und anderen Kontaktpersonen. Wir arbeiten kostenbewusst und erfolgsorientiert. Ein wichtiges Ziel unseres Unternehmens ist die permanente Verbesserung unserer Leistungen durch Einsatz eines Qualitätsmanagements und durch Fort- und Weiterbildungen. Unsere Kompetenz und unseren Sachverstand bringen wir durch Beratung und Information aktiv ein.
Wir arbeiten mit unseren Partnern konstruktiv zusammen und passen uns den aufenthaltsrechtlichen Vorgaben und individuellen Erfordernissen flexibel an. Wir arbeiten im Team selbstverantwortlich in den jeweiligen Arbeits- und Zuständigkeitsbereichen. Transparenz, Kollegialität, Offenheit und Menschlichkeit sind Führungsgrundsätze. Jeder unserer Mitarbeiter trägt mit seiner Arbeit einen wichtigen Teil zum Gesamtergebnis unseres Unternehmens bei. Wir pflegen eine interne Kundenphilosophie, das heißt, jeder betrachtet auch innerbetrieblich jeden Kollegen als Kunden. Erst dieser Ansatz macht eine positive externe Kundenorientierung uneingeschränkt möglich – das Innere wirkt nach außen.

Unsere allgemeinen Ziele sind zufriedene Kunden und Mitarbeiter sowie gesellschaftliche Anerkennung.
Darüber hinaus verpflichten wir uns als Unterzeichner der Charta der Vielfalt (EnglishDeutsch) insbesondere dazu…

  1. Eine Organisationskultur zu pflegen, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jeder und jedes Einzelnen geprägt ist. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Vorgesetzte wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Werte erkennen, teilen und leben. Dabei kommt den Führungskräften bzw. Vorgesetzten eine besondere Verpflichtung zu.
  2. Unsere Personalprozesse zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese den vielfältigen Fähigkeiten und Talenten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unserem Leistungsanspruch gerecht werden.
  3. Die Vielfalt der Gesellschaft innerhalb und außerhalb der Organisation anzuerkennen, die darin liegenden Potenziale zu wertschätzen und für das Unternehmen oder die Institution gewinnbringend einzusetzen.
  4. Über unsere Aktivitäten und den Fortschritt bei der Förderung der Vielfalt und Wertschätzung jährlich öffentlich Auskunft zu geben.
  5. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Diversity zu informieren und sie bei der Umsetzung der Charta der Vielfalt einzubeziehen.

Die Geschäftsleitung
Stand: 1. November 2021
Nächste Überprüfung: 1. November 2023

Datenschutzerklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf unserer Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.

Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Alfa Personnel Care GmbH
Vertreten durch den Geschäftsführer Thorsten Meier & Steffen Nitscher
Hallerstrasse 40
20146 Hamburg
Germany

Telefon: +49(0)40 450 14 37 00
Email: contact@alfa-care.de

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

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Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Auskunft, Sperrung, Löschung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

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Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

3. Datenerfassung auf unserer Website

Server-Log-Dateien

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
Browsertyp und Browserversion
verwendetes Betriebssystem
Referrer URL
Hostname des zugreifenden Rechners
Uhrzeit der Serveranfrage
IP-Adresse
Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

4. Plugins und Tools

Google Web Fonts

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Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

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Vertreten durch:
Geschäftsführer Thorsten Meier & Steffen Nitscher

Kontakt:
Telefon: +49(0)40 450 14 37 00
Telefax: +49(0)40 450 14 37 79
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Registereintrag:
Registergericht: Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt
Registernummer: HRB 110758

Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 815 524 776

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
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Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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